Formulare Fastnachtsumzug
Hinweise zum Wagenbau für Karnevalsumzüge:
1. Beginnen Sie möglichst frühzeitig mit der Planung Ihres Wagens!
2. Wenn möglich, greifen Sie auf zugelassene Zugfahrzeuge und Anhänger oder LKW zurück.
Fahrzeuge mit grünen Kennzeichen haben eine Betriebserlaubnis. Daher müssen diese ebenso wenig wie die zugelassenen Fahrzeuge ein TÜV Gutachten nachweisen, wenn Sie keine erheblichen baulichen Veränderungen vornehmen.
3. Ohne dass ein TÜV-Gutachten notwendig wird können Sie
- eine Seitenbeplankung als seitlichen Radschutz anbringen
- einen Aufbau errichten, der die zulässigen Achslasten(s. Fahrzeugpapiere)nicht überschreitet
- Personen auf einem mind. 2-achsigen Anhänger transportieren, wenn
4. Wenn Ihr Karnevalswagen auf einem bisher nicht zugelassenen Anhängerneu aufgebaut werden soll, beachten Sie bitte, dass dann in jedem Fall ein TÜV-Gutachten erforderlich ist. Die Erstellung des TÜV-Gutachtens kann bereits erfolgen, wenn der Wagen im Rohbau fertig ist. Die Mitarbeiter des TÜV kommen nach telefonischer Terminabsprache zu Ihnen. Wenn mehrere Wagen geplant sind, wäre es sinnvoll, diese zeitgleich vorzustellen.
5. Für kurzentschlossene Karnevalisten:
Problemlos können Sie auch kurzfristig einen Wagen herrichten, wenn Sie ein zugelassenes oder mit gültiger Betriebserlaubnis versehenes Fahrzeug verwenden und den Wagenschmuck auf die o.g. Beplankung und leichte Aufbauten beschränken.
Januar 2019-01-25